| Landgericht verweigert Akteneinsicht |
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Urteil vom 12.März 08: Die Abmahnungen, mit denen sich Tauschbörsen-Nutzer vermehrt im Zusammenhang mit Pornografie konfrontiert sehen, verlieren an Durchschlagskraft. Das Landesgericht München machte nämlich deutlich, dass Akteneinsicht bei einer Urheberrechtsverletzung kein Automatismus sei. Quelle: netzwelt
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